Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Rubrik wir ständig ausgebaut. Falls Sie aber die gewünschte Information nicht finden, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben.

Das Deutschlandticket kostet 49 € im Monat.

Das Deutschlandticket ist ab dem 01.05.2023 gültig. Erhältlich ist es bereits ab dem 03.04.2023.
Es ist zeitlich unbegrenzt, gilt also rund um die Uhr. Monat für Monat.

Wichtig zu wissen:
Das Deutschlandticket gilt nur zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis. Für Kinder genügt ein einfacher Nachweis, wie zum Beispiel eine Krankenkassenkarte, ein Schülerausweis o.ä.

Das Deutschlandticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich und kann monatlich gekündigt werden. Es ist ein persönliches Ticket, das nur für den Ticketinhaber selbst gilt.

Das Ticket wird digital als Handyticket über die Apps „VRB Fahrinfo & Tickets, Meine BSVG und WVG-App “ bereitgestellt. Wer kein Smartphone besitzt, erhält das Deutschlandticket bis 31.12.2023 als Papierfahrschein und ab 01.01.2024 als Chipkarte.

Das Deutschlandticket ist ab dem 03.04.2023 in den Apps VRB Fahrinfo & Tickets, Meine BSVG und WVG erhältlich.

Wer kein Smartphone hat, erhält das Deutschlandticket über die VRB-Abo-Zentrale als Papierticket (bis 31.12.2023, ab 01.01.2024 als Chipkarte). Dazu einfach das Ticket online auf der VRB Homepage unter www.vrb-online.de/deutschlandticket bestellen. Alternativ können Sie auch einen Bestellschein ausfüllen und an die VRB Abo-Zentrale senden (Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH, Abo-Zentrale, Am Hauptgüterbahnhof 28, 38126 Braunschweig). Dieser liegt für Sie in den Service-Centern unserer Verkehrsunternehmen zur Abholung bereit. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung bis zum 20. des Monats vor dem gewünschten Startmonat bei der VRB Abozentrale vorliegen muss.

Gut zu wissen:
Im Jahr 2023 abonnieren Sie das Deutschlandticket grundsätzlich zum 1. eines Kalendermonats. Einen Einstieg ins Deutschlandticket im laufenden Kalendermonat ermöglichen Ihnen nur die VRB-App „VRB Fahrinfo & Tickets“ bzw. Meine BSVG-App und die WVG-App. Der monatliche Preis beträgt immer 49 Euro, unabhängig davon, wann die Laufzeit Ihrer Tickets beginnt. Ab Januar 2024 können Sie das Deutschlandticket monatsweise mit Start an einem beliebigen Kalendertag buchen.

Das Deutschlandticket gilt deutschlandweit bei allen teilnehmenden Unternehmen in allen Öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Dazu zählen Busse, Straßen- S- und U-Bahnen sowie Regionalzüge, jedoch nicht der Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC, Fernbus).

Außerdem können Sie das Ticket im VRB-Gebiet auch in Rufbussen, im flexo-Bus und in den Bürgerbussen nutzen. Bei Anruf-Sammel-Taxis (AST) mit Haustürbedienung fällt weiterhin zusätzlich der Komfortzuschlag an.

Gut zu wissen:
Das Ticket kann mit einem 1. Klasse-Zuschlag und/oder einem IC/EC-Zuschlag kombiniert werden. Beide Upgrades gelten jedoch nur im VRB-Gebiet.

Das Deutschlandticket gilt nicht

  • Im ICE
  • Im IC/EC
  • Im Flixtrain
  • In Fernbussen wie zum Beispiel FlixBus
  • In rein touristischen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Museumsbahnen und Seilbahnen.

Das Deutschlandticket gilt ausschließlich für die Fahrt in der 2. Wagenklasse.

Möchten Sie im VRB-Gebiet in der 1. Klasse reisen, so können Sie zu Ihrem gültigen Deutschlandticket einen 1. Klasse-Zuschlag hinzubuchen. Der Zuzahlungspreis richtet sich nach der jeweiligen Preisstufe. Der 1. Klasse-Zuschlag steht voraussichtlich ab dem 1. Mai 2023 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Der 1. Klasse-Zuschlag des VRB gilt nur für die gebuchten Tarifzonen im VRB-Gebiet.

Gut zu wissen:
Das Deutschlandticket kann innerhalb des VRB-Gebietes auch mit einem IC/EC-Zuschlag kombiniert werden. Diesen können Sie bei der DB erwerben.

Nein, denn: Das Deutschlandticket ist ein Abo, das automatisch weiterläuft, wenn es nicht gekündigt wird.

Das Deutschlandticket können Sie monatlich kündigen. Stichtag ist der 10. des Monats mit Wirkung zum Ende des Monats. Dazu klicken Sie einfach in der VRB-App „VRB Fahrinfo & Tickets“ (bzw. Meine BSVG-App, WVG-App) bei Ihrem Deutschlandticket auf den Button „Abo verwalten“ und tragen das Kündigungsdatum ein. Beispiel: Sie möchten Ihr Deutschlandticket ab 1. September 2023
nicht mehr nutzen. Dann muss die Kündigung bis zum 10. August 2023 beantragt sein, einzutragender Kündigungstermin ist der 31. August 2023.

Erhalten Sie Ihr Deutschlandticket als Papier-Fahrschein bzw. Chipkarte? Dann senden Sie Ihre Kündigung bitte per E-Mail an abozentrale@vrb-online.de oder nutzen Sie das Kündigungsformular und senden es an Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH, Abo-Zentrale, Am Hauptgüterbahnhof 28, 38126 Braunschweig. Kündigungsformulare erhalten Sie in den Service-Centern der Verkehrsunternehmen und auf der VRB-Homepage (Bereich Service/Downloads).

Gut zu wissen:
Wenn Sie Ihr Ticket über die VRB Abozentrale bestellt haben und nur vorübergehend Ihr Deutschlandticket nicht nutzen, können Sie es auch anstatt zu kündigen kostenfrei pausieren – einmal im Kalenderjahr für maximal 3 Monate.

Mit dem Deutschlandticket dürfen Kinder bis einschließlich 5 Jahre kostenlos mitgenommen werden. Kinder ab 6 Jahre benötigen ein eigenes Deutschlandticket.

Möchten Sie im VRB-Gebiet regelmäßig Familie und Freunde oder ein Fahrrad auf Ihr gültiges Deutschlandticket mitnehmen? Dann nutzen Sie das Upgrade: „D-Ticket Mitnahme“.
Für nur 10 €/Monat können Sie einen Erwachsenen oder ein Fahrrad sowie bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich von Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig mitnehmen.

Das Mitnahme-Upgrade für den VRB steht voraussichtlich ab dem 1. Mai 2023 über die App „VRB Fahrinfo & Tickets“ sowie über die Abozentrale zur Verfügung.

Wichtig zu wissen:
Reisen Sie über das VRB Verbundgebiet hinaus, gilt die Mitnahmeregelung nicht. Ihre Begleitung benötigt außerhalb des VRB-Gebietes einen eigenen Fahrschein.

Im VRB-Gebiet kaufen Sie für die Mitnahme eines Fahrrades eine Fahrradtageskarte, sie kostet für einen Tag 2,60 € und wird auch als günstige 8er-Fahrradtageskarte zum Preis von 16,20 € angebo­ten.

Die Mitnahme eines Hundes ist im VRB-Gebiet kostenlos.

Bitte beachten Sie:
Reisen Sie über das VRB Verbundgebiet hinaus, gelten für die Mitnahme jeweils die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des angrenzenden Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens. Die Mitnahme eines Fahrrads oder Hundes ist dann ggf. kostenpflichtig. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt.

Folgende Updates werden innerhalb des VRB angeboten:

  • Mitnahme VRB:
    Für nur 10 €/Monat können Sie einen Erwachsenen oder ein Fahrrad sowie bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich von Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig mitnehmen.
  • 1. Klasse-Zuschlag:
    Zu ihrem Deutschlandticket können Sie für ausgewählte Fahrten einen 1. Klasse-Zuschlag hinzubuchen. Der Preis richtet sich nach der gewünschten Fahrtrelation.
  • Studierende:
    Studierende können ihre gültige VRB-Semesterkarte durch Zuzahlung auf das Deutschlandticket upgraden, siehe Frage: „Wie profitieren Studierende mit Semesterticket vom Deutschlandticket?“
  • IC/EC-Nutzung:
    Das Deutschlandticket kann innerhalb des VRB-Gebietes auch mit einem IC/EC-Zuschlag kombiniert werden. Diesen können Sie bei der DB erwerben.

Die Politik strebt an, dass Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über ein weiteres Vorgehen entschieden.

Alle VRB-Abonnenten profitieren vollumfänglich vom Deutschlandticket. Anders als beim 9-Euro-Ticket im Vorjahr werden nicht alle Abonnements automatisch umgestellt, da es sich nicht für jeden lohnt. Ende März bis Anfang April erhalten alle Abonnenten einen Brief vom VRB mit Informationen, wie sie ins Deutschlandticket umsteigen können.

Automatisch auf das Deutschlandticket umgestellt werden die VRB-Abonnements:
9 Uhr-Abo (außer Stadttarif) und Senioren-Abo.*

Selbstständig den Wechsel auf das Deutschlandticket beantragen können Nutzer der Abonnements:
9 Uhr-Abo (Stadttarif), Plus-Abo, Job-Abo, U21-Abo.

Hinweis: Plant Ihr Arbeitgeber auf das bundesweite Jobticket „Deutschlandticket Job“ umzustellen? Dann erfahren Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber, wann und wie Sie es bestellen können.

Gut zu wissen:
Auf die beliebte Mitnahmeregelung für Personen/Fahrrad müssen Sie beim Deutschlandticket nicht verzichten. Erweitern Sie Ihr Abo um das Mitnahme-Upgrade des VRB für zusätzlich 10 Euro/Monat. Außerdem können Sie Ihr Abo auch mit einem 1. Klasse-Zuschlag aufwerten. Informationen, siehe Frage „Kann ich mein Deutschlandticket mit zusätzlichen Leistungen aufwerten?“

 

*Sollten Sie Ihr bisheriges VRB-Abonnement weiternutzen möchten, können Sie der automatischen Umstellung einfach widersprechen. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an abozentrale@vrb-online.de oder einen Brief an Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH, Abo-Zentrale, Am Hauptgüterbahnhof 28, 38126 Braunschweig.

Studierende, deren Hochschule bzw. Universität mit dem VRB einen VRB-Semesterkartenvertrag geschlossen hat, können ihre gültige VRB-Semesterkarte durch Zuzahlung von aktuell 22,00 € auf ein Deutschlandticket upgraden.

Durch unterschiedliche Semesterkartenpreise in den Verkehrsverbünden sind die Studierenden gehalten, das Deutschlandticket beim beheimateten Verbund zu erwerben. Der Kauf eines Deutschlandtickets ist von der VRB-Semesterkarte entkoppelt. Für das Upgrade auf das Deutschlandticket haben Studierende auf Eigeninitiative vorrangig die Möglichkeit, das Upgrade über die VRB-App (bzw. Meine BSVG-App, WVG-App) für 22 €/Monat zu erwerben.

Ja, mit dem Jobticket „Deutschlandticket Job“ können Sie mindestens 30 % zusätzlich auf den Ausgabepreis des Deutschlandtickets (49 €) sparen.

Das „Deutschlandticket Job“ im Einzelnen: Arbeitgeber zahlen allen teilnehmenden Beschäftigten einen Fahrgeldzuschuss von monatlich mindestens 25 % auf den Preis des Deutschlandtickets. Zusätzlich gewährt der VRB einen weiteren Rabatt in Höhe von 5 %, so dass Sie maximal 34,30 € monatlich bezahlen. Wenn Ihr Arbeitgeber einen höheren Arbeitgeberzuschuss zahlt, wird das Ticket noch günstiger.

Für die Nutzung des Jobtickets braucht es einen Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem VRB. Bereits ab fünf teilnehmenden Beschäftigten kann die Vereinbarung getroffen werden. Bei Interesse wenden sich Unternehmen/Institutionen direkt an den VRB:
Telefon 0531 96670808, E-Mail an job-abo@vrb-online.de .

Alle Informationen zum Deutschlandticket finden Sie auf der VRB Homepage unter www.vrb-online.de/deutschlandticket. Dort können Sie sich auch für den Deutschlandticket-Newsletter anmelden. So bleiben Sie stets zu allen Neuigkeiten auf dem Laufenden.

Alle bekannten VRB-Tickets für Gelegenheitsfahrer sowie die übrigen Abonnement-Angebote werden im VRB weiterhin zur Verfügung stehen.


F.A.Q. - Allgemein

Berechtigte Schwerbehinderte werden auf allen Stadtbahn- und Buslinien sowie in allen zuschlagfreien und für den Verbundtarif zugelassenen Zügen der DB Regio AG in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert.

Zum Nachweis der Berechtigung muss ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und zusätzlich ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke mitgeführt werden. Dieses ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich.

Auskunft über Regelungen für Züge des Fernverkehrs sind bei der DB AG zu erfragen.

Das Niedersachsenticket gilt montags bis freitags ab 9:00 Uhr und am Wochenende ohne zeitliche Beschränkung in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen und Stadtbahnen im Verbundgebiet. Das Niedersachsen-Ticket ist neben den Verkaufsstellen und den Fahrscheinautomaten der Deutschen Bahn AG auch in allen Bussen und Stadtbahnen des Verbundtarifs Region Braunschweig erhältlich. Sie können also schon beim Start der Fahrt mit dem Bus oder der Stadtbahn das Niedersachsenticket kaufen.   

Im Verbund gibt es die Tageskarte für 1, 2, 3, 4 oder 5 Personen, mit der man den ganzen Tag beliebig oft innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches fahren kann. Größere Gruppen können mehrere Tageskarten kaufen.

Im IC können Tageskarten nicht benutzt werden.

Ja, Sie können in allen VRB-Verkehrsmitteln Ihr Fahrrad mitnehmen -  Sie benötigen dazu eine Fahrradkarte, die am Geltungstag bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens gültig ist. Fahrgäste, Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang, wenn es eng werden sollte. Im Zweifel entscheidet hier das Fahrpersonal. In den Zügen gibt es oft spezielle Mehrzweckbereiche, die mit einem Fahrradsysmbol gekennzeichnet sind. Sie benötigen für das Fahrrad eine Fahrradkarte.

Inhaber einer Extra-Monatskarte, eines Extra-Abos oder eines Job-Abos können Montags bis Freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztägig anstelle einer weiteren erwachsenen Person unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen.

Maximal 4 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert. Die Aufsichtsperson muss mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben.

Die ermäßigten Kinderfahrscheine gelten für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahre. Mit dem 15. Geburtstag ist ein normaler Fahrschein für Erwachsene zu lösen.

Achtung: Das Fahr- und Kontrollpersonal darf den Schülerausweis verlangen, um das Alter zu prüfen.

Ja. Der metronom, die Westfalenbahn und HEX werden zum Fahrplanwechsel am 13.12.2015 neue Verbundpartner im Verbundtarif Region Braunschweig (VRB). Alle Fahrscheine, die im VRB ausgegeben werden, werden von den neuen Verbundpartnern anerkannt.

6er Fahrscheine, (ggf. alte 2er und 10er-Karten) sowie Fahrausweise, die im Vorverkauf erworben wurden (=Kinderfahrscheine), des aktuellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen für die oben genannten Fahrscheine statt. Sie dürfen "abgefahren" werden. Die Differenz zum gültigen Fahrpreis wird nicht erhoben.

Monatskarten für Januar behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Datum.
Beispiel: Wenn Sie Ihre Monatskarte am 20.11.2022 gekauft haben, können Sie die Karte, wie eingetragen, bis zum 20.12.2022, 12.00 Uhr nutzen.

Antworten zum Tarif finden Sie auf unserer Webseite unter Fahrpreise und auf der Webseite des Verbundtarifs Region Braunschweig www.vrb-online.de

Frage gestellt von: kh

Der VRB ist in 48 Tarifzonen eingeteilt. Das Prinzip ist einfach:

- Bewegen Sie sich nur innerhalb einer Tarifzone, gilt Preisstufe 1

- Wenn Sie zwei angrenzende Zonen befahren, z.B. von Goslar nach Hahnenklee, brauchen Sie eine Fahrkarte der Preisstufe 2.

- Sind Sie in drei angrenzenden Zonen unterwegs , z.B. von Langelsheim nach Vienenburg, ist ein Fahrschein der Preisstufe 3 erforderlich.

- Und für vier oder mehr Tarifzonen, z.B. von Braunlage nach Cremlingen, kaufen Sie ein Ticket der Preisstufe 4. 

Bei Fahrten mit der DB AG muss grundsätzlich für die gesamte Strecke ein Fahrschein zum Tarif der DB AG gelöst werden.

Ausnahmen: Zeitkarten des GVH-Regionaltarifs von den Bahnhöfen Peine und Vöhrum in das GVH-Tarifgebiet.

Achtung:
Die Kombination von Zeitkarten des VRB-Tarifs mit Zeitkarten des GVH-Regionaltarifs für Fahrten zwischen Helmstedt / Braunschweig und Hannover ist bei Benutzung von InterCity-Zügen nur bei IC's möglich, die auch in Peine halten. In allen anderen IC's wird diese Kombination nicht als gültiger Fahrschein anerkannt.

Für folgende Busverbindungen sind gesonderte Übergangsregelungen vereinbart:

GVH-Linie 948 Hohenhameln – Hämelerwald

BBG-Linie 141;

VLG-Linie 133 mit KVC-Linie 40;

VLG-Linien 124, 126, 136 mit KVC-Linien 30

VB-Linie 335 Wolfsburg – Oebisfelde

KVG/WVB-Linie 877 Wernigerode – Bad Harzburg

WVB-Linie 257 Wernigerode - Braunlage

RVHi-Linie Hohenhameln – Hildesheim

Für tarifgebietsüberschreitende Verkehre aus dem Landkreis Goslar in den Landkreis Osterode (VSN-Tarif) gilt ein besonderer Übergangstarif. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Übergangstarif Harz.

Zwischen der Tarifzone Seesen und der Gemeinde Bockenem gibt es auf den Buslinien ebenfalls einen Übergangstarif.

Für Fahrten mit der DB AG muss ein Fahrschein zum Tarif der DB AG gelöst werden.

Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Interessierte Schulen und Lehrer wenden sich bitte an

Tel. 05321 5530

Aktuell besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- und Nasebedeckung (beispielsweise eine FFP2-Maske).

Ab dem 2. Februar 2023 entfällt die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen. Zum Schutz aller empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung in unseren Fahrzeugen.


Du möchtest deine täglichen Wege schnell und bequem mit Bus und Bahn erledigen? In diesem Abschnitt erhältst du einen Überblick, mit welchen Fahrkarten Schüler und Jugendliche im Verbundgebiet des VRB fahren können.

Gut zu wissen. Allgemeine Fragen rund um die Fahrten für Schüler und Jugendliche

In den Tarifzonen, die für deine Fahrkarte gelten, kannst du mit allen Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen fahren (außer mit dem IC und ICE)

Wenn du mit Bus und Bahn unterwegs bist, nimm immer deine Fahrkarte mit. Zusätzlich packe auch deinen Schüler- oder Studentenausweis bzw. deine VRB-Kundenkarte ein, damit dir deine Fahrkarte bei Bedarf zugeordnet werden kann.

Wenn du keinen Schüler- oder Studentenausweis hast, benötigst du eine VRB-Kundenkarte, um eine Schülerwochen- oder Schülermonatskarte nutzen zu können. Dafür füllst du den VRB-Kundenkartenantrag aus, lässt ihn von deiner Schule oder Ausbildungsstelle unterschreiben und gibst ihn mit einem aktuellen Lichtbild beim Service-Center eines Verkehrsunternehmens ab.

Für Fahrten im VRB-Gebiet über die gekauften Tarifzonen deiner Zeitkarte (SSZK, Monats-, Jahres- und/oder Abo-Karten) hinaus, nutzt du eine Erweiterungskarte. Sie gilt insgesamt für 150 Minuten für die Hinfahrt, für die Rückfahrt musst du dir eine neue Erweiterungskarte kaufen. Du erhältst die Erweiterungskarte bei Fahrbeginn direkt beim Fahrpersonal und an den aufgestellten Fahrkartenautomaten.

Du prüfst, in welcher Tarifzone sich dein Start- und dein Zielort befindet.

  • Liegen sie in einer Tarifzone, so gilt die Preisstufe 1 bzw. der Stadttarif für die Städte Braunschweig, Wolfsburg oder Goslar.
  • Befinden sie sich in zwei angrenzenden Tarifzonen, so gilt die Preisstufe 2.
  • Bei drei aneinandergrenzenden Tarifzonen gilt die Preisstufe 3.
  • Für vier oder mehr Tarifzonen gilt die Preisstufe 4. Mit einer Fahrkarte dieser Preisstufe 4 kannst du das gesamte VRB-Gebiet nutzen.

F.A.Q. - Sammel-Schülerzeitkarten

Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klasse, die weit entfernt von der Schule wohnen. Wie lang der Weg zwischen deinem Wohnort und deiner Schule mindestens sein muss, erfährst du beim Schulamt deiner Stadt bzw. deine Landkreises, in dem du wohnst.

Die Sammel-Schülerzeitkarte ist für dich kostenfrei.

Für Fahrten in den Tarifzonen von deinem Wohnort zu deiner Schule.

Die Karte gilt ein ganzes Schuljahr für Hin- und Rückfahrten zur Schule. Darüber hinaus kannst du sie auch für Fahrten in deiner Freizeit und am Wochenende benutzen. Die Ferientage sind meistens ausgeschlossen. Welche das sind, stehen auf der Fahrkarte.

Das ist je nach Wohnort unterschiedlich. Bitte wende dich dafür an deine Schule.

F.A.Q. - Schülermonatskarten

Schülermonatskarten sind für Schülerinnen und Schüler, die keine Sammel-Schülerzeitkarte erhalten.

Außerdem können Auszubildende, Praktikanten, Studierende und Teilnehmer an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BFD) die Schülermonatskarten nutzen.

Die Schülermonatskarte gilt im gesamten Gebiet des VRB.

  • Schülermonatskarten gelten für jeweils einen Monat. Wird beispielsweise eine Karte am 20.01. erworben, hat diese eine Gültigkeit bis zum 20.02. - 12:00 Uhr.

Du erhältst die Karten bei unserem Fahrpersonal, an den Vorvorkaufsstellen der Verkehrsunternehmen und an den Fahrscheinautomaten. Dafür benötigst du deinen Schüler- oder Studentenausweis bzw. deine VRB-Kundenkarte.

Der Preis für eine Schülermonatskarte liegt bei 30 Euro.

Hier gelangst du zu den Preisen.

F.A.Q. - U21-Karte

Du bist unter 21 Jahren - d.h. du bist nicht älter als 20 Jahre.

Die U21-Karte für einen Monat kostet 20,60 €. Wenn du das ganze Jahr eine U21-Karte benötigst, dann bestellst du dir am besten das U21-Abo. Dann zahlst du nur 17,00 € pro Monat.

Die U21-Karte gilt im gesamten VRB-Gebiet.

Die U21-Karte wird immer für einen kompletten Kalendermonat ausgestellt. Mit ihr kannst du an allen Schultagen montags bis freitags ab 14 Uhr in Busse und Bahnen einsteigen, an Samstagen und Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien sogar den ganzen Tag rund um die Uhr.

Die U21-Karte erhältst du direkt beim Fahrpersonal, an den Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen und an den Fahrscheinautomaten. Wenn du dich für ein U21-Abo entscheidest, schickst du einfach den ausgefüllten Abo-Bestellschein an die Abo-Zentrale. Das Formular mit der Adresse der Abo-Zentrale lädst du dir im Internet von der Homepage des VRB unter Service/Downloads/Formulare herunter.


F.A.Q. - Fahrkarten

Eine Senioren-Karte ist eine Monatskarte für alle Personen ab 63 Jahren. Sie ist in drei Varianten erhältlich: im Stadttarif (gültig in Braunschweig, Wolfsburg oder Goslar), in der Preisstufe 1 (gültig innerhalb einer Tarifzone) oder als Netzkarte für das gesamte Verbundgebiet (Preisstufe 4). Der Gültigkeitsbeginn der Karte kann vom Kunden beim Kauf selbst gewählt werden. Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht möglich. Die Senioren-Karte gilt nur in Zügen des Nahverkehrs.  

Einzel- und Mehrfahrtenkarten haben entsprechend ihrer Preisstufe auch eine zeitliche Gültigkeit. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches darf man während dieses Gültigkeitszeitraumes beliebig häufig umsteigen, die Fahrt unterbrechen und, wenn die Zeit reicht, mit dem selben Fahrschein auch wieder zurückfahren.

Ja, wer z. B. Urlaub in St. Andreasberg macht und noch einige Abschnitte von Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 1 aus der Tarifzone 80 (Goslar) bei sich hat, kann mit diesen natürlich auch in der Tarifzone 88 fahren.

Generell haben Mehrfahrtenkarten, egal wo sie gekauft wurden, überall im Verbundgebiet Gültigkeit, aber immer nur für die jeweils entsprechende Anzahl von Tarifzonen.

Mit Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 2 ist es also egal, ob man z. B. von Wolfenbüttel nach Börßum, von Peine nach Vechelde, von Wolfsburg nach Lehre oder von Vienenburg nach Bad Harzburg fährt. Es ist aber nicht zulässig, z. B. von Gifhorn nach Braunschweig zu fahren, da hierfür Fahrscheine der Preisstufe 3 erforderlich sind.

Die Erweiterungskarte können alle Inhaber von Plus-Monatskarten, Plus-Abos, Job-Abos, Seniorenmonatskarten, Senioren-Abos, Schülermonatskarten und Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK) nutzen. Die Erweiterungskarte ist vor Fahrtantritt direkt beim Fahrpersonal oder am Fahrscheinautomaten zu lösen und ggf. vor Fahrtantritt zu entwerten. Die zeitliche Gültigkeit beträgt einheitlich 150 Minuten. Bei Anwendung der Mitnahmeregelung gilt ein Erweiterungsfahrschein in der entsprechenden Preisstufe für alle mitfahrenden Personen.

Fahrscheine des Verbundtarifs Region Braunschweig /VRB) erhalten Sie direkt beim Fahrpersonal (WVG: eingeschränktes Fahrscheinsortiment), an den Vorverkaufsstellen der Verbundpartner sowie an den Fahrscheinautomaten an allen Bahnhöfen. Der Kauf von Fahrscheinen in den Zügen ist nicht möglich, bitte nutzen Sie die Automaten auf den Bahnhöfen. 

F.A.Q. - Monatskarten

Plus-Monatskarten, Plus-Abos, Job-Abos, Seniorenmonatskarten, Senioren-Abos, Schülermonatskarte oder Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) der Preisstufen 1, 2 und 3 können für gelegentliche Fahrten über ihren eigentlichen Geltungsbereich hinaus durch den zusätzlichen Erwerb einer Erweiterungskarte unter Anwendung folgender Regelung erweitert werden:

Die erforderliche Preisstufe für die Erweiterungskarte ermittelt sich aus der Differenz der Preisstufe der gewählten Tarifzone für die gesamte Fahrstrecke abzüglich der Preisstufe derjenigen Tarifzonen, für die die Zeitkarte bereits gültig ist. Die zeitliche Gültigkeit für diese Fahrten beträgt hier einheitlich 150 Minuten nach abgestempelter Uhrzeit. Für die oben genannte Fahrt ist eine Erweiterungskarte der Preisstufe 1 zu lösen.

Die Erweiterungskarte ist vor Fahrtantritt direkt beim Fahrpersonal oder am Fahrscheinautomaten zu lösen und ggf. vor Fahrtantritt zu entwerten. Der Inhaber der Zeitkarte hat für die weiteren(n) zu befahrende(n) Tarifzone(n) bei Hin- und Rückfahrt je eine Erweiterungskarte der entsprechenden Preisstufe spätestens bei Fahrtantritt zu lösen und erforderlichenfalls zu entwerten.

Bei Anwendung der Mitnahmeregelung ist nur ein Erweiterungsfahrschein für alle Personen in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31.12 können Inhaber von Plus-Monatskarten und Plus-Abos sowie Job-Abos zusätzlich ein Erwachsenen und bis zu drei Kinder unentgeltlich mitnehmen. Von montags - freitags gilt die Mitnahmeregelung ab 19:00 Uhr.

Bei Benutzung von InterCity-Zügen ist eine Mitnahme weiterer Personen (auch gegen Zahlung eines Zuschlages) generell nicht zugelassen.

F.A.Q. - DB-Fahrscheine

Die unten aufgeführten Zeitkarten des Verbundtarifs können auch in InterCity-Zügen (IC) benutzt werden. Für die Benutzung des IC ist ein besonderer Zuschlag zu bezahlen. Der Zuschlag beträgt unabhängig von der Preisstufe einheitlich (Preisstand ab 01.02.2015):
24,90 €  Monatskarten oder Schülermonatskarten
  7,90 €  Schülerwochenkarten
20,90 €  Abo- und Firmenkarten

Die Senioren-Karte, die U21-Karte, das Semesterticket, Tageskarten sowie Einzelfahrscheine bzw. Abschnitte von Mehrfahrtenkarten können im IC nicht benutzt werden.

Im ICE sind Fahrscheine des Verbundtarifs grundsätzlich nicht gültig.

Die BahnCard 25 bzw. 50 gilt auch für Fahrten über Grenzen des Verbundgebietes hinaus (z. B. Helmstedt – Magdeburg, Braunschweig – Hannover, Gifhorn – Uelzen).

Für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes (z. B. Königslutter – Peine, Goslar – Wolfenbüttel, Braunschweig – Wittingen) gilt die BahnCard 25 bzw. 50 nicht in den Zügen des Nahverkehrs.

Die BahnCard 100 gilt generell auch auf allen Schienenstrecken innerhalb des Verbundgebietes. In den Tarifzonen 20 (Wolfsburg), 40 (Braunschweig) und 60 (Salzgitter) wird sie auch in den Bussen und Straßenbahnen des VRBs anerkannt.

Das CityTicket gilt in Wolfsburg (Tarifzone 20), Braunschweig (Tarifzone 40) und in Salzgitter (Tarifzone 60). Besitzer eines mit der BahnCard 25 bzw. 50 gekauften Fernverkehrsfahrscheines über mindestens 100 km Entfernung können im Anschluss an ihre Bahnreise am Zielort Braunschweig, Wolfsburg oder Salzgitter mit ihrer Fernverkehrsfahrkarte unentgeltlich den Nahverkehr bis zum Reiseziel bzw. für die Rückfahrt vom Reiseziel nutzen.

Die BahnCard 100 hat in den Tarifzonen 20, 40 und 60 CityTicket-Funktion.

Mehr zum CityTicket erfahren Sie auf der Internetseite der DB AG www.bahn.de.

F.A.Q. - Studenten

Studierende, die bei der Ostfalia Hochschule, der HBK, der TU Braunschweig oder der Welfenakademie eingeschrieben sind, können die VRB-Semesterkarte nutzen. Mit diesen Hochschulen hat der VRB einen "Semesterkartenvertrag" geschlossen. Die VRB-Semesterkarte kann in allen Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen (RegionalBahn RB, RegionalExpress RE), Anruf-Sammeltaxen (AST) und Anruf-Linientaxen (ALT) der Verkehrsunternehmen des Verbundtarifs Region Braunschweig benutzt werden.

Als Fahrschein gilt der Immatrikulationsbogen-Abschnitt mit dem Aufdruck VRB-Semesterkarte in Verbindung mit einem Lichtbildausweis oder die von den Hochschulen ausgegebene Chipkarte.

Semesterkarten von Hochschulen außerhalb des Großraums Braunschweig gelten nicht im Verbundtarif Region Braunschweig. Studierende, die bei einer Hochschule außerhalb unseres Verbundgebietes eingeschrieben sind, dürfen die Karte leider nicht nutzen. Es besteht in diesem Fall aber die Möglichkeit, bei vorheriger Vorlage der gültigen Immatrikulationsbescheinigung ermäßigte Schülerzeitkarten zu nutzen. Im Vorfeld muss eine Kundenkarte beantragt werden, die zur Nutzung ermäßigter Schülerzeitkarten berechtigt. Dazu muss ein Berechtigungsnachweis (Download unter: https://www.vrb-online.de/fileadmin/pdf/Berechtigungsnachweis_2015.pdf oder direkt beim Verkehrsunternehmen) vorgelegt werden, der von der Ausbildungs- bzw. Praktikantenstelle ausgefüllt und unterschrieben werden muss (Stempel). Mit diesem Nachweis stellen VRB-Verkehrsunternehmen eine Kundenkarte aus (aktuelles Lichtbild nicht vergessen).

Kundenkarte und Schülerzeitkarte stellen gemeinsam den gültigen Fahrschein dar. Die Kundenkarte gilt maximal für ein Jahr.

Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRB.